Vorlesungen

Wirtschaftsrecht Vorlesung HS + FS 2009/2010 (Marc Amstutz)


In dieser Vorlesung soll das Handelsrecht konsequent als „Wirtschaftsrecht“ gelehrt und verstanden werden. Als Anknüpfungspunkt für eine Gliederung des wirtschaftsrechtlich relevanten Stoffes, wird das Unternehmen als Lebenssachverhalt gewählt. Dabei wird unterschieden zwischen den Innenbeziehungen im Unternehmen und den Aussenbeziehungen des Unternehmens.
Das Unternehmensinnenrecht umfasst vier Bereiche: Das Unternehmensinstitutionenrecht, das Unternehmensorganisationsrecht, das Unternehmensgüterrecht sowie das Unternehmensvertretungsrecht.
Das Unternehmensaussenrecht umfasst ebenfalls vier Bereiche: Das Unternehmensverkehrsrecht, das Unternehmensmarktrecht, das Unternehmenskooperations- und Konzentrationsrecht sowie das Unternehmensverfahrensrecht.


Wirtschaftsrecht Übungen, HS + FS 2009/2010 (Stefan Keller/Anne Mirjam Schneuwly)


Die Übungen im Wirtschaftsrecht sollen die Vorlesung ergänzen: Einerseits wird die Materie einer vertiefenden Betrachtung unterzogen, andererseits sorgen praxisnahe Fälle dafür, dass der Bezug zur juristischen Welt jenseits der Akademie gewährleistet ist. Darüber hinaus werden auch Bereiche angesprochen, die in der Vorlesung nicht behandelt werden, dies in der Absicht, den Studierenden einen möglichst breit gefächerten wirtschaftsrechtlichen Hintergrund zu erschliessen.

 

SIK Konzernrecht, HS 2009 (Marc Amstutz)

Der Konzern ist nicht eine Erfindung des Rechts, sondern der Wirtschaftspraxis. Dennoch wirft er zahlrei¬che Rechtsfragen auf, die bis heute im Gesetz nur spärlich geregelt sind. Gerade weil das Gesetz im Bereich des Konzernrechts lückenhaft ist, sah sich die Rechtsprechung gezwungen, ein entsprechendes Richterrecht zu entwickeln. Dieses Richterrecht ist das hauptsächliche Thema des Intensivkurses. Im Vordergrund werden Konzernhaftungs-, Durchgriffs-, Konzernorganisations-,
Konzernfinanzierungs- und Konzernvertragsfragen stehen.

 

SIK Immaterialgüterrecht I: Patent, Design und Marke, HS 2009 (Markus Wang, Dr. iur.)

Die heutige Wirtschaft wäre ohne immaterielle Güter nicht mehr denkbar. Es lässt sich sogar sagen, dass die Bedeutung dieser Güter jene der körperlichen Güter bei weitem überholt hat. Das Recht, welches die immateriellen Güter schützt, ist verhältnismässig jung und stammt hauptsächlich aus dem Ende des 19. Jahrhunderts. Ein derart junges Recht, das wirtschaftlich von so grosser Bedeutung ist, wirft zwangsläufig schwierige Fragen auf. Die Schwierigkeit dieser Fragen wird noch dadurch verschärft, dass der technolo¬gische Wandel stets zuzunehmen scheint. Der Intensivkurs führt in diese Schwierigkeiten am Beispiel von drei Immaterialgüterrechten ein, die jeweils eine Facette der Problematik illustrieren: Patent, Design und Marke.

 

BIK Globalisierung des Rechts, FS 2010 (Marc Amstutz)


Gegenstand des Intensivkurses ist die Frage nach den Auswirkungen der Globalisierung auf das Recht. Mit Luhmann verstehen wir unter dem Begriff «Globalisierung» nichts anderes, als dass grenzüberschreitende Kommunikation empirisch betrachtet zum Massenphänomen wird und damit zum prägenden Faktor der modernen esellschaft mutiert. Die Frage, die uns beschäftigen wird, lautet entsprechend, welche Auswirkungen ein solcher Prozess auf den Souveränitätsanspruch des Nationalstaates und damit auf das national-staatliche Recht zeitigt. Anhand von konkreten Beispielen (Internet-Recht, Lex Mercatoria, Lex Sportiva, Europäisches Privatrecht etc.) werden wir die Entstehung eines «Global Law without a State» untersuchen.


SIK Europäisches und schweizerisches Wettbewerbsrecht, FS 2010 (Marc Amstutz)

Der Kurs stellt die Grundzüge des europäischen und schweizerischen Rechts gegen Wettbewerbsbeschränkungen dar. Schwerpunkte bilden dabei das Recht der Wettbewerbsabreden, das Recht gegen den Missbrauch marktbeherrschender Stellungen, die europäische Fusionskontrolle, das Verfahrensrecht sowie Fragen des Einflusses des europäischen Wettbewerbsrechts auf das schweizerische Wettbewerbsrecht. Es werden Beispiele aus Rechtsprechung und Kommissionspraxis behandelt und Bezüge zum nationalen schweizerischen Wettbewerbsrecht hergestellt.